Eine Erkrankung an einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) steht nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin einer Einstellung in den Polizeivollzugsdienst nicht immer entgegen.
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 6. Juni 2016 – VG 26 K 29.15
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